
50 Jahre ASG
Vorwort des Schulleiters
Geleitwort des Freundeskreises
1. Aus den Fachschaften
1.1 Deutsch
1.2 Englisch
1.3 Französisch
1.4 Geographie
1.5 Geschichte
1.6 Informatik
1.7 Latein
1.8 Mathematik
1.9 Religion
1.10 Sport
1.11 Wirtschaft und Recht
2. "Ehrfurcht vor dem Leben"
3. Fünf Jahrzehnte ASG
3.1 1965 - 1970 : Ära Koehler
3.1.1 Schulgründung 1965
3.1.2 Namensgebung 1965
3.1.3 Schülerzahlen 1965-75
3.1.4 Der Schulhausbau 1968-69
3.1.5 Konfliktjahre 1969-70
3.2 1970 - 1981 : Ära Fuchs
3.2.1 Das ASG unter neuer Leitung
3.2.2 Raum- und Personalnöte
3.2.3 Erstes Abitur und 5-Tage-Woche
3.2.4 10 Jahre ASG aus Sicht der Schulleitung
3.2.5 Die Jahre 1975-81
3.3 1981 - 1995 : Ära Möhrlein
3.3.1 Fliegender Wechsel in der Schulleitung
3.3.2 Erweiterung der Schule
3.3.3 Vielfältige Aktivitäten
3.3.4 Die SMV wird aktiv
3.3.5 Pädagogische Initiativen
3.3.6 Soziales Engagement
3.3.7 Elternbeirat und Freundeskreis
3.3.8 Kontakte zu anderen Schulen
3.3.9 Resümee
3.4 1995 - 2006 : Ära Fiedler
3.4.1 ... Sich öffnen für Neues
3.4.2 Kunst – innen und außen
3.4.3 Moderne Technik
3.4.4 Mensa und offene Ganztagsschule
3.4.5 ASG im Netz
3.4.6 Strukturelle Reformen am ASG
3.4.7 Ansätze zur inneren Schulreform
3.4.8 Zwei blinde Schülerinnen machen Abitur
3.4.9 Außerunterrichtliche Aktivitäten
3.4.10 SMV, Elternbeirat und Freundeskreis
3.4.11 Resümee
3.5 2006 - 2016 : Das letzte Jahrzehnt
3.5.1 Die Sanierung
3.5.2 Runderneuerung der Schulleitung
3.5.3 Externe Evaluation und Schulentwicklung
3.5.4 G8, neue Oberstufe und Doppelabitur
3.5.5 ASG international
3.5.6 ASG digital
3.5.7 Entwicklung der Schülerschaft
3.5.8 Erziehungspartnerschaft
3.5.9 Offene Ganztagsschule
4. Schulische Traditionen
5. Albert Schweitzer für das ASG
Im Detail
Am 08.09.1970 wurde Studiendirektor Herbert Fuchs mit der kommissarischen Leitung des Albert-Schweitzer-Gymnasiums betraut. In einer Erklärung im ET vom 10.09.1970 betonte Fuchs, die „Neuerungen in pädagogischer oder methodischer Hinsicht [...] werde ich versuchen fortzuführen. Einige andere Angelegenheiten müßten jedoch überprüft werden“.
Gefordert war Fuchs dann schon, als er im Hinblick auf einen beabsichtigten Streik zugunsten von Herrn Koehler die Schüler und Eltern warnte, der „in einer Schulversammlung beschlossene Streik ist illegal, da er in Widerspruch zu den Bestimmungen der Schulordnung und den sich daraus ergebenden Verpflichtungen für Eltern und Schülern [!] steht“.
In der ersten Lehrerratssitzung am 09.09.1970 stellte Dr. Rabiger dem Kollegium den neuen kommissarischen Schulleiter vor. Herbert Fuchs erklärte, sein Ziel sei es, in einer „schwierigen Situation den Schulbetrieb bis zur Klärung der schulrechtlichen Probleme aufrechtzuerhalten“. Gleichzeitig warnte er vor „spektakulären Aktionen“ und empfahl, „die Grundlage der Tatsachen und des Rechts nicht zu verlassen“. In einer über elfstündigen, dreigeteilten 2. Konferenz am 15./16.09.1970 wurden die „Ereignisse vom 10. bis zum 15.9.70“ ausführlich und sehr kontovers diskutiert.
So gab es unterschiedliche Beurteilungen der Vorgehensweise des Schulleiters beim Schulstreik. Einige Kollegen verwiesen auf die von Schülern empfundene „Atmosphäre der Verschüchterung und Bedrohung“ und die von Schülern geäußerte Vermutung, das ASG würde „wie andere ‚altmodische Gymnasien’ werden“. Der Schulleiter berief sich dagegen auf die Bestimmungen der Schulordnung und der Dienstordnung , die für ihn Richtschnur seines Handelns seien. In diesem Zusammenhang führte er aus, die von einigen Kollegen angeregte „Verlagerung seiner Verantwortung auf ein größeres Gremium“, also den Lehrerrat, sei nicht möglich. Diese klare Aussage veranlasste einige Kollegen zu der Bemerkung, „daß hier nicht demokratisch verhandelt werden sollte, sondern weiterhin von oben entschieden“ werde.
Am 02.02.1971 bestellte das Kultusministerium Herbert Fuchs zum Leiter der Schule. In der Lehrerratssitzung am 16.02.1971 verwies er darauf, er habe sich nicht um die Stelle des Schulleiters beworben, sondern er sei berufen worden. Nun gelte es, „nach der Unruhe und der Polarisierung des vergangenen halben Jahres einen Neuanfang zu setzen und eine fruchtbare Zusammenarbeit aller [...] Lehrkräfte zu gewährleisten“ durch „gegenseitige Achtung der verschiedenen Auffassungen“, durch „offene Aussprachen“ und „keine Diskussionen in der Unterrichtszeit über das Verhalten [...] in der Angelegenheit der Versetzung des ehemaligen Schulleiters“. Ausdrücklich lehnte Fuchs Tendenzen, die über Veränderungen innerhalb der verfassungsmäßigen Ordnung hinausgehen, als „revolutionäre Akte“ ab.
In der Aussprache wurde etwa das Verbot der Diskussion über den Fall Koehler mit dem Hinweis abgelehnt, es „sei mit der Freiheit im Lande Bayern und der Freiheit des Unterrichts nicht vereinbar“. Weiterhin drehte sich die Diskussion auch um den Brief des Schulleiters vom 28.01.1971, in dem die kultusministerielle Interpretation des Vergleichs zwischen dem Freistaat Bayern und Koehler dargelegt wird. Dieser Brief habe erneut zu „Unruhe unter Schülern, Eltern und Lehrern Anlaß gegeben“. Konkret stießen sich Kollegen an der Formulierung, Herr Koehler sei „objektiv nicht in der Lage gewesen, das Gymnasium ordnungsgemäß und dem Verfassungsauftrage entsprechend zu führen“. Einige Kollegen waren der Ansicht, dieser Vorwurf betreffe auch die Lehrer, da sie „Mitverantwortung für die Schule tragen“. Zwar widersprach der Schulleiter dieser Interpretation, das Kollegium formulierte aber eine Anfrage an das Ministerium mit der Bitte zu klären, „ob der Vorwurf, die Schule habe den Verfassungsauftrag nicht erfüllt, das Kollegium betrifft.“
Unterschiedliche Positionen wurden im weiteren Verlauf des Schuljahres auch deutlich in der Frage nach einer Konferenzordnung, die offensichtlich die Mitwirkungs-rechte der Lehrerkonferenz erweitern sollte. Für die Sitzung am 25.05.1971 hatte der abwesende Schulleiter die Anordnung erteilt, diesen Tagesordnungspunkt zu streichen. Das Kollegium stimmte mit knapper Mehrheit (22:18) einem Antrag zu, in dem dem Schulleiter vorgeworfen wurde, er unterbinde die „verantwortliche Arbeit einzelner Lehrkräfte“ und es fehle „die Bereitschaft zur Kooperation mit der Lehrerschaft“. Erst ein Schreiben des Ministerium an die Schule, das in der letzten Sitzung am 21.07.1971 verlesen wurde, schuf rechtliche Klarheit. Demnach ist die „offene Abstimmung [...] für den Beamten bindend“. Der Entwurf der Konferenzordnung wurde vom Ministerium abgelehnt, da einzelne Bestimmungen gegen die Dienstordnung verstoßen. In dieser Konferenz zeigte sich erneut , dass es im Verlauf des Schuljahres nicht gelungen war, das Misstrauen zwischen dem Schulleiter und einem Teil des Kollegiums abzubauen.
Die Beziehung zum Elternbeirat
Unter großer Beteiligung der Eltern wurde am 6. Oktober 1970 aus 36 Kandidaten der neue Elternbeirat gewählt. Unter den gewählten 12 Elternbeiräten befanden sich auch drei aus dem vorigen Gremium, dem eine Elternversammlung das Misstrauen ausgesprochen hatte, Frau Bauer, Herr v. Oertzen und Herr Prof. Wolff. Schon die Wahl des Vorsitzenden, seines Stellvertreters, der Vertreter im Schulforum und des Kassenwarts ließ eine Spaltung im Elternbeirat erkennen, die der Vorsitzende v. Oertzen in einem Brief an Prof. Wolff insofern bestätigte, als er von „Fraktionsbildung“ sprach. Sie wurde auch deutlich, als der Elternbeirat den Beschluss des vorherigen Elternbeirats, Koehler nicht das Vertrauen auszusprechen, mit 8:4 Stimmen revidierte. Die Spannungen innerhalb des Elternbeirats waren auch im Schuljahr 1971/72 nicht ausgeräumt.
Die Arbeit des Elternbeirats war daneben aber auch trotz der ursprünglich von beiden Seiten bekundeten Bereitschaft zu konstruktiver Zusammenarbeit von einer Reihe von Kontroversen zwischen Schulleiter und Elternbeirat geprägt. Herr v. Oertzen interpretierte die in der Schulordnung beschriebene Aufgabe des Elternbeirats, „bei den Angelegenheiten der Schule beratend“ mitzuwirken, um in ein Mitspracherecht „in allen schulischen Angelegenheiten, deren Auswirkungen die Schüler und Eltern betreffen“ und das sich insbesondere „auch auf die personelle Besetzung entscheidender Positionen – z. B. des Direktors – erstrecken“ soll. Im Jahresbericht 1971/72 sprach der Schulleiter deshalb davon, dass „das Verhältnis zwischen dem Vorsitzenden und der Mehrheit des Elternbeirates einerseits und Schulleitung“ sich „ausgesprochen gespannt gestaltet“ hat.
Der Konflikt mit der Schulleitung entzündete sich an dem von der Mehrheit des Elternbeirats unternommenen Versuch, den Spielraum seiner Mitwirkungsmöglichkeiten „bis zu seinen Grenzen auszuloten“. Dabei stieß er auf den Widerstand des Schulleiters. Dieser lehnte die Mittlerrolle des Elternbeirats bei Konflikten zwischen Schulleiter und Kollegen mit dem Hinweis, dass Fragen „der Zusammenarbeit der Lehrer als Beamte mit dem Schulleiter nicht in den Zuständigkeitsbereich des Elternbeirats gehören“, ebenso ab wie „die wahllose Einladung von Lehrkräften und Mitgliedern der Schülervertretung zu Elternbeiratssitzungen“. Fuchs betonte, die Vertretung der Schule gegenüber dem Elternbeirat falle alleine in den Zuständigkeitsbereich des Schulleiters, die Teilnahme einer Gruppe von Lehrkräften an Elternbeiratssitzungen sei nach Aussage des Ministeriums „nicht vorgesehen“.
Die Spannungen innerhalb des Elternbeirats und zwischen dem Schulleiter und dem Elternbeiratsvorsitzenden spitzten sich zum Ende des Schuljahres 1971/72 nochmals zu. In einem von der Schulleitung an das Ministerium weitergegebenen Schreiben vom 25.07.1972 warf Herr v. Oertzen dem Schulleiter „Einseitigkeit, Mißbrauch der Autorität und höchstes fahrlässiges Verhalten“ vor und kam zu dem Schluss, „die Grundeinstellung des Schulleiters sei unzeitgemäß und einer fruchtbaren Kooperation mit allen Gremien und aufgeschlossenen Personen abträglich“.
In seiner Stellungnahme wies das Ministerium die gegen Herrn Fuchs erhobenen Vorwürfe zurück. Es lobte die vorbildliche Pflichterfüllung des Schulleiters und kam zu dem Schluss, die Vorwürfe seien geeignet, das „Ansehen des Schulleiters in einem größeren Kreis zu diskreditieren“. Abschließend warf das Ministerium Herrn v. Oertzen vor, er sei nicht bereit, „mit der Schulleitung auf der Basis der durch die Verfassung und durch die Schulordnung festgelegten Erziehungsziele zusammenzuarbeiten“ und legte ihm nahe, Konsequenzen zu ziehen.
Dieser Brief provozierte erneut eine erregte öffentliche Debatte, in deren Verlauf der SPD-Kreisverband die Erlanger Landtagsabgeordneten aufforderte, überprüfen zu lassen, „ob das von Herrn Dr. Dünniger unterzeichnete Schreiben tatsächlich die autorisierte Auffassung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus“ darstelle. In seiner Antwort verwies das Ministerium darauf, das Original an Herrn v. Oertzen sei vom ranghöchsten Beamten Ministerialdirektor Dr. Böck, die Presseverlautbarung dagegen vom Pressereferenten Dr. Dünninger unterzeichnet worden.
Im Jahresbericht 1971/72 beklagte der Schulleiter „die zunehmende, in die Schule hineinwirkende radikale Agitation“, den Versuch von Mitgliedern der Schülermit-verwaltung, „Schüler ideolgisch zu beeinflussen“ sowie „Schmierereien vom 14.06.1972“. Zum einen kritisierte eine „Kommunistische Schulgruppe am ASG“ in einer Reihe von Flugblättern provokativiv-agitatorischen Inhalts, die presserechtlich von einer außenstehenden Person verantwortet wurden, die Amtsführung des Schulleiters. Zum anderen hatte die SMV einen Arbeitskreis „Militarismus“ vorbereitet. In beiden Fällen reagierte der Schulleiter mit einem Verbot, er begründete dies im Jahresbericht damit, die Schulleitung werde nicht dulden, „daß verantwortungslose, agitatorische Einseitigkeit, Intoleranz und Hetze in die Schule getragen und dadurch Personen und schulische Institutionen diffamiert“ werden.
Diese Vorfälle kamen auch im Schulforum zur Sprache, seine Mitglieder lehnten mehrheitlich ebenfalls „jede Form von einseitiger politischer Agitation und Infiltration in der Schule“ ab, sie kritisierten jedoch, dass die vom Schulleiter ausgesprochenen „Verbote und die Verfolgung bei Übertretungen das Problem nicht beseitigen“. Stattdessen forderten sie bei einer Gegenstimme in einem Antrag an die Schulleitung, „daß die Meinungsbildung der Schüler nicht mit dem Vorwurf politischer Agitation entweder unterdrückt oder verhindert werden sollte. [...] Die geforderte objektive Auseinandersetzung scheint nur dann gegeben, wenn die Lehrer die Möglichkeit haben, auch Meinungen zu diskutieren und richtigzustellen, die von Schülern in einseitiger Weise mündlich oder schriftlich geäußert wurden“.
Wie in vielen anderen Fällen wurden auch hier die tiefgreifenden Meinungsunterschiede in der Behandlung strittiger Probleme deutlich, auf der einen Seite die Ausschöpfung der von der Schulordnung vorgesehenen Ordnungsmaßnahmen zur Wahrung der Disziplin, auf der anderen Seite der Glaube an die Überzeugungskraft von Argumenten, der aber den guten Willen zur Verständigung zwischen allen Beteiligten voraussetzt.
In seiner Sitzung am 20.06.1972 beschäftigte sich der Elternbeirat mit den am 14.06.1972 entdeckten Schmierereien an Fenstern des Innenhofs, an einem Schaukasten und am Eingang des Direktorats und beschloss fogende Resolution: „Der Elternbeirat weist mit Entschiedenheit diffamierende Inschriften zurück, die von unbekannten Tätern am 14.6.72 im Gebäude des ASG angebracht worden sind und sich besonders gegen den Schulleiter, Herrn OStD Fuchs, Herrn OStR Sölch und Herrn Prof. Dr. Wolff richteten. Der Elternbeirat mißbilligt jede Art radikaler Agitation, besonders in Verbindung mit Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.“
In der der Resolution vorausgehenden Diskussion traten die bekannten Meinungsunterschiede erneut zutage. Während die eine Seite die Mittäterschaft von Schülern bezweifelte und sogar eine Provokation von „Rechten“ nicht ausschloss, vermutete die andere Gruppe, die Aktion sei als Ausdruck einer "besonderen Politisierung" das Werk von "Linkskommunisten“ am ASG.
Die angesprochenen Konfliktfelder bestimmten dann auch die Wahl des neuen Elternbeirats. Erstmals lagen den Eltern zwei Listen von Kandidaten vor, die eine erstellt von der Gruppe um den Elternbeiratsvorsitzenden Herrn v. Oertzen, die zweite von der Gruppe um Prof. Wolff. Beide Gruppen wandten sich in Rundschreiben an die Eltern und schließlich formulierte der Schulleiter am Wahlabend seine Erwartungen an den neuen Elternbeirat. Er hoffe auf eine „ehrliche und vorbehaltlose Zusammenarbeit“. Wahlsieger wurde die Gruppe um Prof. Wolff. Gegen das Wahlergebnis wurde von einer Elterngruppe, aus der einige Mitglieder auf der Liste v. Oertzen kandidiert hatten, Einspruch beim Kultusministerium eingelegt. Er wurde u. a. begründet mit „einer starken Beeinflussung der Eltern vor und während des Wahlverfahrens durch Oberstudiendirektor Herbert Fuchs zugunsten der Elterngruppe um Prof. Dr. Wolff“. Nachdem der Einspruch vom Kultusministerium abgewiesen worden war, konnte der neue Elternbeirat im Januar 1973 sein Amt antreten.
Wie aus der Stellungnahme des Schulleiters im Jahresbericht hervorgeht, entspannten sich die Beziehungen zwischen der Schulleitung und dem neuen Elternbeirat deutlich. Fuchs bescheinigte im Jahresbericht dem Elternbeirat ein erfolgreiches Wirken, sachliche Arbeit und den „Willen zur verständnisvollen Zusammenarbeit“. Aber auch der Elternbeirat betonte, dass die „Konzentration auf die sachlichen Fragen [ ... ] Früchte getragen“ habe.